Redaktionsteam - Bastian
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grundsätzlich 29 Jahre alt ;-) •
SMA TYP II

Beantragung bei der Krankenkasse – Oft werden Anträge abgelehnt – längst kein Grund, gleich aufzugeben!

Vorab: Wenn ich in diesem Beitrag von der „Krankenkasse“ schreibe, ist damit zugleich auch die „Pflegekasse“ gemeint. Organisatorisch sind dies zwar unterschiedliche Institutionen. Im Normalfall sind sie jedoch im gleichen Unternehmen angesiedelt und ihre Zuständigkeiten ergänzen sich häufig.

Eine Versichertenkarte der Krankenkasse mit der Aufschrift "Gesundheitskarte" steckt in einem Portemonnaie, das auf einer Tastatur liegt.
Eine Versichertenkarte der Krankenkasse mit der Aufschrift "Gesundheitskarte" steckt in einem Portemonnaie, das auf einer Tastatur liegt.

Aufgrund unserer SMA kennen wir sie nur allzu gut: Die Krankenkasse. Dabei ist diese Institution für uns häufig scheinbar Segen und Fluch zugleich: Einerseits zahlt sie für die zahlreichen medizinischen Behandlungen, Krankenhaus- und Rehaaufenthalte, Medikamente, Therapien und Hilfsmittel. Gerade was letzteres betrifft gibt es aber andererseits immer wieder auch – aus unserer Sicht sicherlich unnötigen – Stress. Denn seit vielen Jahren ist es gang und gäbe, dass die Neuversorgung mit Hilfsmitteln erst einmal grundsätzlich abgelehnt wird. Dasselbe gilt für nicht ganz so gewöhnliche medizinische Maßnahmen.

Dabei ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, die Auswirkungen einer Behinderung oder Krankheit auszugleichen oder ganz abzustellen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Reibereien zwischen der Krankenkasse und uns als Versicherten. Manchmal enden diese Unstimmigkeiten sogar vor dem Sozialgericht.

Grund hierfür ist, dass die Sachbearbeiter:innen dazu angehalten sind, Gelder einzusparen. Jedes nicht bezahlte Hilfsmittel ist also seitens der Krankenkasse erst einmal eine Ersparnis. Für uns Betroffene hingegen bedeutet es fehlende Lebensqualität. Dabei ist es ja grundsätzlich sogar in unserem Sinne als Versicherte, dass die Krankenkassen wirtschaftlich mit ihren Mitteln umgehen. Leider verlieren viele Sachbearbeiter:innen bei ihrer alltäglichen Arbeit jedoch offenbar aus den Augen, dass es in solchen Angelegenheiten nicht bloß um Zahlen, sondern um Menschen geht.

Viele von uns – wahrscheinlich besonders unsere Eltern – können wohl mindestens eine negative Erfahrung mit den Angestellten der Krankenkassen berichten. Für manche hat sich diese Institution daher meiner Erfahrung nach leider zu einem regelrechten Feindbild entwickelt. Ein Bekannter von mir spricht beispielsweise regelmäßig davon, dass er sich im „Krieg“ mit seiner Krankenkasse befinde, wenn es um die Bewilligung eines neuen Hilfsmittels geht.

Da viele Menschen nach der ersten, standardisierten Ablehnung bereits resignieren, haben die Sachbearbeiter:innen damit ihr Ziel erreicht und Geld gespart. Als SMAler:in sollte es für uns daher ebenso Standard sein, bei einem solchen ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Diesen kann man grundsätzlich zunächst zur Wahrung der Widerspruchsfrist auch erst einmal ganz formlos und unbegründet einsenden.

Dann wird sich, meiner persönlichen Erfahrung nach, häufig überhaupt erst richtig mit dem Antrag befasst. Da wir als Menschen wahrgenommen werden wollen, sollten wir genauso respektvoll mit den entsprechenden Sachbearbeiter:innen verfahren. In jedem Fall also sowohl im Schriftverkehr als auch bei etwaigen Telefonaten freundlich bleiben. Schließlich handelt es sich um Angestellte, die auch nur ihren Job machen. Dabei müssen sie sich an die Vorgaben ihrer Vorgesetzten halten. Persönlich können sie also vielleicht gar nichts für die Entscheidung. Darüber hinaus kennen die Sachbearbeiter:innen unsere genauen Umstände nicht. Woher auch? Außerdem haben sie täglich zig solcher Anträge auf dem Schreibtisch.

Meiner Erfahrung nach ist es daher sinnvoll, einen Widerspruch ausführlich zu begründen. Dabei schildere ich immer genau die Ausgangssituation und inwiefern das entsprechende Hilfsmittel oder die beantragte Maßnahme helfen würde – insbesondere im Hinblick darauf, die Folgen meiner Behinderung auszugleichen. In aller Regel reicht dies dann auch, um schließlich den gewünschten positiven Bescheid herbeizuführen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft in einem Sozialverband. Dieses weitere Prozedere zu beleuchten, würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen.

Insgesamt ist es aber sicherlich stressfreier und somit gesünder, das Hin und Her mit der Krankenkasse sportlich zu nehmen und als den üblichen Prozess zu akzeptieren, anstatt sich darüber aufzuregen. Denn das ändert an dem Sachverhalt selbst nichts. Damit trainieren wir auch gleich unsere Gelassenheit für andere Lebenssituationen ;-)

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